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Einfacheres Steuerrecht und weniger Bürokratie

10.12.2010 zurück

Der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und FDP hat sich in seiner Sitzung am 9. Dezember 2010 im Bundeskanzleramt auf ein umfassendes Paket steuervereinfachender und bürokratieentlastender Maßnahmen geeinigt. Steuerzahler, Steuerverwaltung und steuerberatende Berufe werden spürbar von Erklärungs-, Prüfungs- und Verwaltungsaufwand entlastet. Denn Anspruchsvoraussetzungen werden gestrafft und Dokumentationsaufwand reduziert.

Das Maßnahmenpaket bringt insgesamt ein Mehr an Handhabbarkeit, Vorhersehbarkeit und Transparenz sowie von einem Weniger an steuerlichem Bürokratieaufwand. Insgesamt werden die Steuerzahler um 590 Mio. Euro entlastet.

Geplant sind unter anderem deutliche Erleichterungen bei der Einkommensteuererklärung. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren von einer höheren Werbungskostenpauschale. Das Finanzamt erkennt künftig 1.000 Euro statt bisher 920 Euro ohne die Einreichung von Einzelbelegen als Werbungskosten an. Damit kann für einen noch größeren Kreis von Steuerpflichtigen die lästige Zettelwirtschaft und das mühsame Sortieren von Quittungen entfallen. Die damit verbundene steuerliche Entlastung der Bürgerinnen und Bürger beläuft sich insgesamt auf rund 330 Millionen Euro.

Eine Halbierung des Arbeitsanfalls tritt zudem für denjenigen ein, der sich dafür entscheidet, seine Steuererklärungen künftig nur noch alle zwei Jahre abzugeben.

Steuerliche Vorteile für Familien in Höhe von rund 200 Millionen Euro ergeben sich durch den Wegfall komplizierter Einkommensermittlungen bei der Beantragung von Kindergeld und -freibeträgen bei volljährigen Kindern, etwa in der Schul- oder Berufsausbildung. Abgeschafft werden zudem aufwändige Dokumentationspflichten bei den Kinderbetreuungskosten. So braucht beim Finanzamt künftig nicht mehr angegeben zu werden, ob die Kosten für den Babysitter beruflich oder privat veranlasst waren. Die damit verbundene Entlastung für Familien beläuft sich auf etwa 60 Millionen Euro.

Welche gesetzlichen Maßnahmen und weitere Vorhaben im Einzelnen geplant sind, können Sie der beigefügten Zusammenstellung entnehmen.

Gesetzliche Neuregelungen

 

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